LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.08.2008
L 7 R 187/07
Normen:
SGB VI § 46 Abs. 2a ;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 04.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 158/06

Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach Tod des Versicherten im ersten Ehejahr, Vermutung einer Versorgungsehe

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.08.2008 - Aktenzeichen L 7 R 187/07

DRsp Nr. 2008/20584

Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach Tod des Versicherten im ersten Ehejahr, Vermutung einer Versorgungsehe

Die gesetzliche Vermutung, nach der es sich bei Ehen, die nicht mindestens ein Jahr gedauert haben, um Versorgungsehen handelt, basiert auf einer Typisierung und bezweckt auch, dass zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts keine "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" vorgenommen werden müssen. Der Widerlegungstatbestand der "besonderen Umstände" gebietet eine typisierende Betrachtungsweise. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 46 Abs. 2a ;
Vorinstanz: SG Lübeck, vom 04.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 158/06