Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 15. Dezember 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Klage- und Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin macht einen Anspruch auf Halbwaisenente geltend.
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