Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 28. Juni 2018 aufgehoben.
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nicht zu erstatten.
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