LSG Sachsen - Beschluss vom 16.04.2018
L 7 AS 190/18 B ER
Normen:
SGB II § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 01.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 27 AS 31/18

Anspruch auf GrundsicherungsleistungenFehlende Hilfebedürftigkeit

LSG Sachsen, Beschluss vom 16.04.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 190/18 B ER

DRsp Nr. 2018/7817

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen Fehlende Hilfebedürftigkeit

I. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 1. Februar 2018 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

III. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

SGB II § 9 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab 04.01.2018.

Die 1981 geborene Antragstellerin zu 1) und der 1978 geborene Antragsteller zu 2) sind verheiratet und leben gemeinsam mit ihren drei Kindern, den Antragstellern zu 3) bis 5), in einer 89,45 m² großen Wohnung, für die sie monatlich 800,00 EUR Miete einschließlich Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung zu zahlen haben. Die Antragstellerin zu 1) war zumindest bis 31.10.2017 selbstständig tätig und Inhaberin des Imbisses "XX in A ...