LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2016
L 9 AS 2108/13
Normen:
Alg II-V § 3; SGB II § 11;
Fundstellen:
NZS 2016, 398
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 12.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 3501/10

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II; Einstufung der Nutzungsüberlassung eines Kraftfahrzeugs und von Gewinnen eines Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH als zu berücksichtigendes Einkommen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen L 9 AS 2108/13

DRsp Nr. 2016/5205

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II; Einstufung der Nutzungsüberlassung eines Kraftfahrzeugs und von Gewinnen eines Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH als zu berücksichtigendes Einkommen

1. Die Nutzungsüberlassung eines Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer stellt keine Einnahme des Arbeitnehmers in Geldeswert dar.2. Die Gewinne eines Alleingesellschafters und Alleingeschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH sind diesem auch ohne Gewinnausschüttung als Einkünfte aus Gewerbetrieb zuzurechnen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 12. April 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

Alg II-V § 3; SGB II § 11;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die endgültige Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.08.2009 bis 31.10.2009 und die Rechtmäßigkeit einer gegen den Kläger gerichteten Erstattungsforderung für in diesem Zeitraum vorläufig erbrachte Leistungen im Streit.