Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 2. Oktober 2012 abgeändert und die Klage im vollen Umfang abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von höheren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010.
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