Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist die Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.
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