Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. Januar 2015 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 215,76 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage bei dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zum Zwecke der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Aus der Bescheinigung soll hervorgehen, dass der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erfüllt.
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