LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.01.2016
L 31 AS 1974/15
Normen:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3; SGB III § 45 Abs. 4 S. 1 und S. 3 Nr. 2 und S. 5; SGB III § 45 Abs. 6 S. 1-3 und S. 5;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 91 AS 2746/13

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeVergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittler aus einem Aktivierungs- und VermittlungsgutscheinAnforderungen an eine erfolgreiche Vermittlung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.01.2016 - Aktenzeichen L 31 AS 1974/15

DRsp Nr. 2016/12435

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittler aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Anforderungen an eine erfolgreiche Vermittlung

Was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist, bestimmt sich maßgeblich nach dem Inhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS), der vom objektiven Empfangshorizont auszulegen ist.

Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juli 2015 und die Bescheide des Beklagten vom 7. November 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17. Januar 2013 aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 Euro zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich des Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3; SGB III § 45 Abs. 4 S. 1 und S. 3 Nr. 2 und S. 5; SGB III § 45 Abs. 6 S. 1-3 und S. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Auszahlung der ersten Rate aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).