Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren in der Sache unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., D., wird abgelehnt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., D., wird abgelehnt.
I.
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