Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger und Berufungskläger (im Weiteren: Kläger) wenden sich gegen zwei Rücknahme- und Erstattungsbescheide des Beklagten und Berufungsbeklagten (im Weiteren: Beklagter), mit denen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeit vom 1. Mai bis zum 31. August 2007 zurückgefordert werden.
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