LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.03.2017 L 15 SO 321/16 B ER
Normen:
EuFürsAbk Art. 1; EuFürsAbk Art. 11 Abs. a S. 1; EuFürsAbk Art. 16 Abs. b; EuFürsAbk Art. 2 Abs. a Nr. i; FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 1a; FreizügG/EU (2004) § 5 Abs. 1; SGB XII § 21 S. 1; SGB XII § 23 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a-b); SGG § 86b;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 24.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 145 SO 1687/16 ER
Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bzw. bei Aufenthalt zur ArbeitsuchePrüfung des erlaubten Aufenthalts im Sinne des Europäischen Fürsorgeabkommens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2017 - Aktenzeichen L 15 SO 321/16 B ER
DRsp Nr. 2017/6150
Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht bzw. bei Aufenthalt zur ArbeitsuchePrüfung des "erlaubten Aufenthalts" im Sinne des Europäischen Fürsorgeabkommens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
Zum Begriff "erlaubter Aufenthalt" bei Anwendung der Vorschriften des Europäischen Fürsorgeabkommens über die Inländergleichstellung auf EU-Bürgerinnen nach Abschaffung der Freizügigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1FreizügG/EU in der Fassung bis 28.1.2013 und Änderung der Vorschrift des § 23 Abs. 2SGB XII (Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe für Ausländer und deren Familienangehörige) zum 29.12.2016 durch das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (vom 22.12.2016, BGBl I S. 3155).
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