LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.09.2015
L 31 AS 862/14
Normen:
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 14.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 115 AS 5406/13

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur ArbeitsucheKein Arbeitnehmer- oder Erwerbstätigenstatus bei der Erbringung typischer Mieterpflichten gegenüber dem Vermieter

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015 - Aktenzeichen L 31 AS 862/14

DRsp Nr. 2016/866

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche Kein Arbeitnehmer- oder Erwerbstätigenstatus bei der Erbringung typischer Mieterpflichten gegenüber dem Vermieter

Reinigungsarbeiten, die üblicher Weise vom Mieter im Rahmen des Mietverhältnisses ausgeübt oder bezahlt werden müssen, vermitteln jedenfalls dann keinen Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt, wenn der ausführende Selbstständige oder Arbeitnehmer selbst der Mieter ist. Ein Aufenthaltsrecht als Selbstständiger oder Arbeitnehmer nach dem FreizügG/EU lässt sich so nicht begründen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. März 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. April 2013; hierbei ist insbesondere streitig, ob der Kläger zu 1) in diesem Zeitraum den Status eines Selbstständigen hatte.