LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.05.2016
L 2 AS 184/16 B ER
Normen:
AsylbLG § 1a Abs. 1; AsylbLG § 1a Abs. 2; FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 2; SGB XII § 23 Abs. 1 S. 3; SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 -2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 08.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 945/16

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur ArbeitsucheKein materielles Freizügigkeitsrecht bei Nichterfüllung der Anforderungen an eine selbstständige ErwerbstätigkeitAnspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für Ausländer im Wege der Ermessensausübung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.05.2016 - Aktenzeichen L 2 AS 184/16 B ER

DRsp Nr. 2016/11078

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche Kein materielles Freizügigkeitsrecht bei Nichterfüllung der Anforderungen an eine selbstständige Erwerbstätigkeit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für Ausländer im Wege der Ermessensausübung

1. Eine selbständige Tätigkeit ohne ernsthaft beabsichtigte Marktteilnahme und damit ohne wirtschaftliche Relevanz führt nicht zur gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsberechtigung als niedergelassener selbständiger Erwerbstätiger.