Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.02.2018 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Übernahme der Kosten für die Hausrat-, Glas- und Privathaushaftpflichtversicherung für ein selbstbewohntes Eigenheim für das erste Halbjahr 2017 in Höhe von insgesamt 95,31 EUR.
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