Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.02.2018 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Erstattung der Kosten für die Anschaffung einer Tischkreissäge in Höhe von 99,95 EUR und eines Ersatzteiles für einen Balkenmäher in Höhe von 63,50 EUR.
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