LSG Bayern - Beschluss vom 10.01.2017
L 11 AS 862/16 B PKH
Normen:
SGB II § 22;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 02.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 740/16

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeKeine Übernahme von Nachzahlungsforderungen für Heiz- und Betriebskosten bei fehlendem Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Fälligkeit

LSG Bayern, Beschluss vom 10.01.2017 - Aktenzeichen L 11 AS 862/16 B PKH

DRsp Nr. 2017/1941

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Keine Übernahme von Nachzahlungsforderungen für Heiz- und Betriebskosten bei fehlendem Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Fälligkeit

Keine Übernahme der Nachzahlung für Betriebs- und Heizungskosten aus einem bereits beendeten Mietverhältnis, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Kosten kein Hilfebedarf bestanden hat.

1. PKH muss nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als "schwierig" erscheint. 2. Für eine nicht mehr bewohnte Wohnung kommen unterkunftssichernde Leistungen grundsätzlich nicht mehr in Betracht.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 02.11.2016 - S 6 AS 740/16 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB II § 22;

Gründe

I.

Streitig ist die Übernahme einer Nachzahlungsforderung für Heiz- und Betriebskosten.