LSG Bayern - Urteil vom 14.05.2018
L 11 AS 160/17
Normen:
SGB II § 33 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 06.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 1047/14

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeKeine Bewirkung des Übergangs von Ansprüchen aus einer Erbschaft durch Verwaltungsakt

LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 160/17

DRsp Nr. 2018/8021

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Keine Bewirkung des Übergangs von Ansprüchen aus einer Erbschaft durch Verwaltungsakt

Der Übergang von Ansprüchen nach § 33 SGB II erfolgt kraft Gesetzes und muss nicht durch Verwaltungsakt bewirkt werden.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 33 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist das Begehren der Kläger, den Beklagten zur Entscheidung über Anträge im Zusammenhang mit der Überleitung von Ansprüchen aus einer Erbschaft und der Auszahlung erstatteter Leistungen sowie in Bezug auf die Einziehung und Beantragung von Erbscheinen zu verpflichten.

"1. 2. 1. 2.