Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 29.12.2016 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die vorläufige Zahlung (höherer) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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