LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.08.2016
L 2 AS 449/16 B ER
Normen:
SGB II § 7 (i.d.F.v. 13.05.2011) Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU (2004) § 3 Abs. 4; VO (EU) 492/2011 Art. 10;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 1620/16

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeKein Leistungsausschluss für Ausländer wegen eines Aufenthalts zur Arbeitsuche als sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes in AusbildungAnforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft bei berufsbedingter Trennung von den Kindern

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.08.2016 - Aktenzeichen L 2 AS 449/16 B ER

DRsp Nr. 2018/1562

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Kein Leistungsausschluss für Ausländer wegen eines Aufenthalts zur Arbeitsuche als sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes in Ausbildung Anforderungen an die Arbeitnehmereigenschaft bei berufsbedingter Trennung von den Kindern

1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II in der bis zum 28.12.2016 anzuwenden Fassung erfasst nicht die ihre Ausbildung fortsetzenden Kinder eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaat der Europäischen Union, der in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt ist oder beschäftigt gewesen ist, und auch nicht den für diese Kinder die elterliche Sorge tatsächlich ausübenden Elternteil. Für diese Personen ergibt sich ein anderes Aufenthaltsrecht als das zur Arbeitsuche aus Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011. 2. Die berufsbedingte Trennung einer alleinerziehenden Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers während der Arbeitstage der Woche von ihren minderjährigen Kindern spricht nach den Umständen des Einzelfalls nicht dagegen, dass diese Person am Ort der Arbeitsstelle ernsthaft eine die Arbeitnehmereigenschaft begründende Erwerbstätigkeit ausübt.