Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 8. September 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger für Februar 2014 zu bewilligenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
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