Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 19. Februar 2013 - S
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Den Antragstellern wird zur Verteidigung gegen die von dem Antragsgegner eingelegte Beschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und ihnen Rechtsanwalt L., M., zur Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet.
Die Beschwerde, mit der sich der Antragsgegner dagegen wendet, dass ihn das Sozialgericht (
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