Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die den Antragsteller entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Den Antragstellern wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwältin G. bewilligt.
I.
Die Antragsteller begehren in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vom Antragsgegner die vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).
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