Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 26. September 2011 abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Sonderrechtsnachfolger seiner verstorbenen Ehefrau für den Zeitraum vom 17. Oktober 2006 bis zum 11. April 2007 Arbeitslosengeld II in gesetzlicher Höhe unter Anrechnung von Vermögen nur für den Zeitraum vom 17. Oktober 2006 bis zum 31. Oktober 2006 in Höhe von 61,20 EUR zu gewähren.
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