Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Mai 2012 aufgehoben und der Rechtstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Aufhebung und Erstattung von SGB II -Leistungen für den Zeitraum vom 6.8.2005 bis 31.1.2006.
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