LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 31.01.2008 L 8 AS 5585/07 ER-B
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 2 S. 2 ; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; SGG § 54 § 86b Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 10 AS 5885/07 ER - 21.11.2007,
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Abwarten der Sanktionsentscheidung
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2008 - Aktenzeichen L 8 AS 5585/07 ER-B
DRsp Nr. 2008/8822
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Abwarten der Sanktionsentscheidung
Einem Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ist es grundsätzlich zuzumuten, einen ihn belastenden Verwaltungsakt abzuwarten und sodann die hiergegen eröffneten Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auszuschöpfen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Verweis auf die Inanspruchnahme nachgängigen Rechtsschutzes mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 2 S. 2 ; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; SGG § 54 § 86b Abs. 2 S. 1 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.