Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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Im Streit ist die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung, die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zu beantragen.
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