LSG Bayern - Beschluss vom 26.10.2009
L 11 AS 593/09 B PKH
Normen:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2; SGB III § 53 Abs. 1; SGB III § 53 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 80/07

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Notwendigkeit von Mobilitätshilfen als Eingliederungsleistung bei Übernachtungsmöglichkeit

LSG Bayern, Beschluss vom 26.10.2009 - Aktenzeichen L 11 AS 593/09 B PKH

DRsp Nr. 2010/11417

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Notwendigkeit von Mobilitätshilfen als Eingliederungsleistung bei Übernachtungsmöglichkeit

Werden dem Hilfebedürftigen Übernachtungsmöglichkeiten angeboten, so besteht kein Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten zur Eingliederung in Arbeit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.09.2007 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 1 S. 2; SGB III § 53 Abs. 1; SGB III § 53 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b;

Gründe:

I. Streitig ist die Zahlung einer Fahrtkostenbeihilfe an den Kläger für eine vom 26.06.2006 bis 14.08.2006 ausgeübte Tätigkeit.