Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.09.2007 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Zahlung einer Fahrtkostenbeihilfe an den Kläger für eine vom 26.06.2006 bis 14.08.2006 ausgeübte Tätigkeit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|