Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 09.01.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt zum einen die Übernahme von Mietkosten für eine Garage in Höhe von monatlich 35,00 EUR in der Zeit vom 01.01.2017 bis 30.09.2017 sowie die Erhöhung seines Regelsatzes um monatlich 55,00 EUR ebenfalls in der Zeit vom 01.01.2017 bis 30.09.2017.
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