I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Leipzig vom 20. März 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers sind auch nicht im Berufungsverfahren zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|