Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 27. Januar 2015 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insgesamt abgelehnt.
Den Beschwerdegegnern wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsgegner) begehrt die Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|