LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.03.2008
L 8 AS 3940/07
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 280/07

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, isolierte Entscheidung über Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung in einer Bedarfsgemeinschaft, Anspruch bei Hyperlipidämie, Hypertonie und Adipositas

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - Aktenzeichen L 8 AS 3940/07

DRsp Nr. 2008/16826

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, isolierte Entscheidung über Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung in einer Bedarfsgemeinschaft, Anspruch bei Hyperlipidämie, Hypertonie und Adipositas

1. Über einen Anspruch des Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft auf Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung darf der Grundsicherungsträger nicht isoliert entscheiden, da ein solcher Anspruch nur dann bestehen kann, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft höher ist als das Gesamteinkommen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. 2. Ein Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung wird durch Hyperlipidämie, Hypertonie und Adipositas nicht begründet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5 ;