Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung der 1992 geborenen N: S. (zukünftig: S).
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