LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.03.2015
L 31 AS 2218/13
Normen:
BVG § 31; SGB II i.d.F. v. 01.01.2007 § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2; SGB II § 11a Abs. 1 Nr. 2; SGB II § 19; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 15.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 171 AS 16407/08

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Berücksichtigung einer US-Veteranenrente als Einkommen; Gleichstellung mit der Grundrente nach dem BVG

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2015 - Aktenzeichen L 31 AS 2218/13

DRsp Nr. 2015/6555

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Berücksichtigung einer US-Veteranenrente als Einkommen; Gleichstellung mit der Grundrente nach dem BVG

1. Eine US-amerikanische Rente ist mit demjenigen Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspricht, nicht als Einkommen auf die SGB-II -Leistungen anrechenbar. 2. Mit § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II ist im Wesentlichen beabsichtigt, gerade Renten, die im besonderen Maße ein mit dem Verlust körperlicher Unversehrtheit einhergehendes Sonderopfer für die Allgemeinheit ausgleichen, nicht durch Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen zu entwerten. 3. Ausländische Renten mit einem entsprechenden Zweck können und müssen danach mit der deutschen Grundrente nach dem BVG gleichgestellt werden. 4. Erforderlich ist danach eine rechtsvergleichende Betrachtung von Funktion und Struktur der beiden Leistungsarten.