Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 25.07.2016 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller begehrt im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die vorläufige Zahlung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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