Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 23. Oktober 2008 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller im Januar 2009 Leistungen nach dem SGB II ohne Anrechnung des Einkommens seiner Ehefrau in Höhe von monatlich 120,00 EUR zu gewähren. Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller 1/2 seiner außergerichtlichen Kosten für beide Instanzen zu erstatten.
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