LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.07.2005
L 19 B 31/05 AS ER
Normen:
SGB II § 9 Abs 2 S 2 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit, Berücksichtigung von Einkommen des Stiefvaters in einer Bedarfsgemeinschaft

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2005 - Aktenzeichen L 19 B 31/05 AS ER

DRsp Nr. 2008/17011

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit, Berücksichtigung von Einkommen des Stiefvaters in einer Bedarfsgemeinschaft

Nach § 9 Abs. 2 S. 2 SGB II sind lediglich bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder mit einem Elternteil in einer Bedarfgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, auch Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteiles zu berücksichtigen. Eine Rechtsgrundlage für die Anrechung von Einkommen und Vermögen des Stiefvaters findet sich nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 9 Abs 2 S 2 ;