LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.2016
L 13 AS 5120/14
Normen:
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 6; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 28.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1429/12

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Schätzung des Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2016 - Aktenzeichen L 13 AS 5120/14

DRsp Nr. 2016/10602

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Schätzung des Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit

Bei der Schätzung des Einkommens im Rahmen einer endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung. Voraussetzungen, Durchführung und Ergebnis der Schätzung sind gerichtlich voll überprüfbar. Der Grundsicherungsträger hat die Grundlagen seiner Schätzung zu ermitteln und nach vorheriger Anhörung des Leistungsempfängers im Bescheid diese Grundlagen darzulegen die daraus vorgenommene Schätzung zu begründen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 28. November 2014 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger auch seine notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Alg II-V (2008) § 3 Abs. 6; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die endgültige Festsetzung der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Januar 2011 durch den Beklagten und die damit verbundene Rückforderung eines Betrages in Höhe von 4.133,28 € rechtmäßig ist.