LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.02.2015
L 2 AS 14/15 B ER
Normen:
Richtlinie 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1; Richtlinie 2004/38/EG Art. 7; FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 1a; FreizügG/EU (2004) § 7 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; SGB XII § 21; SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
NZS 2015, 351
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 22.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 4965/14

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses für Unionsbürger bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.02.2015 - Aktenzeichen L 2 AS 14/15 B ER

DRsp Nr. 2015/3303

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses für Unionsbürger bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche für Unionsbürger muss nicht tatsächlich (noch) zustehen, um den Ausschluss von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gem. § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II zu begründen. Es reicht aus, dass der Betroffene als Arbeitsuchender Leistungen nach dem SGB II beantragt hat und ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in Betracht kommt und sich nicht aus anderen Gründen ergeben kann.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. bewilligt.

Normenkette:

Richtlinie 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1; Richtlinie 2004/38/EG Art. 7; FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 1a; FreizügG/EU (2004) § 7 Abs. 1 S. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; SGB XII § 21; SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens darüber, ob die Antragstellerin Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) SGB II - hat.