Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg vom 27. Februar 2013 - S
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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