Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 31. Juli 2013 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird vollständig abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszüge keine Kosten zu erstatten.
Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt O G, beigeordnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|