SG Berlin - Beschluss vom 09.09.2005
S 63 AS 4811/05 ER
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 § 8 Abs. 2 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erwerbsfähigkeit von Ausländern bei Nebenbestimmung im Aufenthaltstitel

SG Berlin, Beschluss vom 09.09.2005 - Aktenzeichen S 63 AS 4811/05 ER

DRsp Nr. 2008/9170

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erwerbsfähigkeit von Ausländern bei Nebenbestimmung im Aufenthaltstitel

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen versagt werden, wenn eine Aufenthaltserlaubnis die Nebenbestimmung enthält, dass sie mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erlischt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 § 8 Abs. 2 ;