SG Leipzig, vom 29.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 114/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erstattung der Kosten für Ausweispapiere
LSG Chemnitz, Beschluss vom 22.08.2007 - Aktenzeichen L 3 AS 114/06 NZB
DRsp Nr. 2008/16903
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erstattung der Kosten für Ausweispapiere
Die Kosten für die Beschaffung eines Personalausweises und eines Reisepasses einschließlich der Kosten für Passfotos werden von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst. Es besteht kein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe nach dem SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]