Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Fahrtkosten für die Fahrten zu einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.
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