LSG Hamburg - Urteil vom 31.05.2007
L 5 AS 42/06
Normen:
BBauG § 194 ; BGB § 2033 Abs. 1 S. 1 § 2042 Abs. 1 ; SGB X § 45 Abs. 1 § 45 Abs. 2 S. 3 ; SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 2 § 12 Abs. 4 S. 1 § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 4 ; SGB III § 330 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 220
ZEV 2008, 544
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 18.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 56 AS 660/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Verwertbarkeit von Immobilien, Rücknahme zu Unrecht gewährter Leistungen

LSG Hamburg, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen L 5 AS 42/06

DRsp Nr. 2008/8886

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Verwertbarkeit von Immobilien, Rücknahme zu Unrecht gewährter Leistungen

1. Der Begriff der offensichtlich unwirtschaftlichen Verwertung ist dahingehend zu interpretieren, dass der Betroffene nicht gehalten ist, sein Vermögen zu verschleudern. Mit dieser Formel sind vor allem die Fälle gut lösbar, in denen eine direkte Kostengegenüberstellung wegen des erforderlichen Ermittlungsaufwandes nicht sinnvoll erscheint, so wenn es um die Verwertung von Immobilien geht. 2. Die Bewilligung einer zu Unrecht gewährten Leistung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Regelfall ohne Begründungspflicht zurückzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BBauG § 194 ; BGB § 2033 Abs. 1 S. 1 § 2042 Abs. 1 ; SGB X § 45 Abs. 1 § 45 Abs. 2 S. 3 ; SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 2 § 12 Abs. 4 S. 1 § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 4 ; SGB III § 330 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Im Streit steht die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II.