BSG - Urteil vom 18.09.2014
B 14 AS 58/13 R
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 und Nr. 6; WoBauG 2;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 30.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1051/11
SG Düsseldorf, vom 14.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen AS 96/08

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Vermögen; Verwertbarkeit einer selbst genutzten Eigentumswohnung; Bemessung der Wohnflächengrenze bei einer gewerblichen Nutzung

BSG, Urteil vom 18.09.2014 - Aktenzeichen B 14 AS 58/13 R

DRsp Nr. 2014/17497

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Vermögen; Verwertbarkeit einer selbst genutzten Eigentumswohnung; Bemessung der Wohnflächengrenze bei einer gewerblichen Nutzung

Die Ausübung eines Gewerbes oder Berufs in einem selbstgenutzten Haus oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung kann eine Erhöhung der angemessenen Wohnfläche nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz rechtfertigen.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 und Nr. 6; WoBauG 2;

Gründe:

I

Umstritten ist die Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) für die Zeit vom 1.12.2007 bis zum 31.3.2008 als Zuschuss nur für die Klägerin.