Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Tilgungsraten für ein Darlehen als Einkommen; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten
SG Cottbus, vom 13.05.2009 - Aktenzeichen S 14 AS 238/09
DRsp Nr. 2010/22623
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Tilgungsraten für ein Darlehen als Einkommen; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten
1. Ein Darlehen ist nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu werten, wenn die Darlehenszuwendungen während des Laufenden Bezuges erfolgen und eine Rückzahlungsverpflichtung schon mit Abschluss des Darlehensvertrages bestanden hat.
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