Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichtes Oldenburg vom 8. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) unter Berücksichtigung des individuellen für sie ausgezahlten Kindergeldes im Rahmen der Einkommensanrechnung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|