Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2006 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I. Die Beteiligten streiten über die Höhe des dem Kläger zustehenden Arbeitslosengeldes II (Alg II) in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2005.
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