I. Auf die Beschwerde des Klägers wird die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des SG Würzburg vom 25.06.2009 aufgehoben.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde vom 13.08.2009 wird als Berufung fortgesetzt.
III. Dem Kläger wird für das Beschwerdeverfahren vor dem Bayer. Landessozialgericht PKH ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt S., A-Stadt, beigeordnet.
Die Berufung war zuzulassen. Ein Regelfall mit der Folge der Aufteilung des Einkommens auf mehrere Monate liegt ggfs. nicht vor, wenn der Kläger trotz Entfallens der Hilfebedürftigkeit (weiterhin) in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist (vgl. BSG Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R).
PKH war ohne Ratenzahlung zu bewilligen. Der Kläger bezieht Leistungen nach dem SGB II.
nicht rechtskräftig
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|